§ Das Board · Quelle: Verordnung (EU) 2026/253
Abfahrten & Ankünfte - der TEL-TSI-Fahrplan
Abfahrten sind Pflichten, die Ihre Organisation erfüllen muss, nach Rolle aufgelistet. Ankünfte sind das, was die ERA und die Mitgliedstaaten dem Sektor schulden - Abhängigkeiten, keine eigenen Verpflichtungen. Jeder Eintrag ist datiert und trägt seine Fundstelle; ein verstrichenes Datum bedeutet, dass die Pflicht in Kraft ist, nicht vorbei. Die Bereitschaftsprüfung macht aus den Abfahrten, die Ihre Rolle binden, Ihren Aktionsplan: datierte, belegte Aufgaben. Das Live-Board auf der Startseite zählt diese in Echtzeit herunter.
Abfahrten - Güterverkehrs-Eisenbahnverkehrsunternehmen
| Datum | Pflicht | Fundstelle |
|---|---|---|
| 02 Sep 2026 | ERA-Change-Control-Management-Prozess (CCM) Ab diesem Datum muss die ERA ihren CCM-Prozess für Schema-Aktualisierungen eingerichtet und angewandt haben. Als Güter-EVU sind Sie verpflichtet, alle ERA-CCM-Änderungen laufend zu verfolgen und in Ihre Schema-Governance einzuarbeiten - eine einmalige Integration genügt nicht. |
Art. 12 |
| 13 Dez 2026 | Referenzdaten - Ihre Organisations- & Standortcodes Jede Nachricht, die Sie senden, muss Ihren von der Agentur zugewiesenen Organisationscode enthalten und die korrekten Standortcodes für das Ausgangsterminal und das Zielterminal sowie die Zwischenpunkte referenzieren. |
Art. 7 Art. 9 Annex pt. 1.2 Appendix G |
| 15 Dez 2026 | Zuglaufinformationen für Triebfahrzeugführer (OPE TSI) Nach der OPE TSI (Verordnung (EU) 2019/773, Punkt 4.2.1.2.3, geändert durch die Verordnung (EU) 2023/1693) muss Ihre Organisation Triebfahrzeugführern bis zu diesem Datum Zuglaufinformationen digital bereitstellen. Dies ist eine Pflicht des Eisenbahnunternehmens gegenüber dem Triebfahrzeugführer betreffend Informationen zum Arbeitsplan - sie ist keine Anforderung der TEL TSI, kein Datenaustausch zwischen Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnunternehmen und keine Telematikpflicht. Sie wird hier angezeigt, weil es sich um eine echte, verbindliche Pflicht handelt, die vor jeder TEL-TSI-Frist liegt, und eine Lücke hier wäre genau die Art von Lücke, die dieses Tool aufdecken helfen soll. Dieses Tool bewertet nicht die Einhaltung der OPE TSI - die Abgrenzung finden Sie in unseren FAQ. |
OPE TSI Reg. (EU) 2019/773, point 4.2.1.2.3, as amended by Reg. (EU) 2023/1693 |
| 30 Sep 2027 | Gemeinsame Sektorspezifikation für die gemeinsame Unions-API und Web-UI (das federführende Eisenbahnverkehrsunternehmen) Art. 21(2)+(4): Als Güter-Eisenbahnunternehmen muss das federführende Eisenbahnverkehrsunternehmen an der Entwicklung einer eigenen gemeinsamen Sektorspezifikation für die gemeinsame Unions-API und Web-UI für das Management von Güterwagen und deren Ladung (Art. 14(6)) mitwirken und diese bis zum 30. September 2027 im Rahmen des von der ERA verwalteten Prozesses liefern. Dies ist eine unmittelbare 'Muss'-Verpflichtung der Güter-EVU - getrennt von und zusätzlich zur eigenen Spezifikation der Infrastrukturbetreiber für das Kapazitätsmanagement. Trennung der Pflichten: Die Lieferung der Spezifikation ist verpflichtend, die tatsächliche Nutzung der daraus entstehenden gemeinsamen Unions-API/Web-UI ist für Güter-EVU nach Art. 14(6) hingegen optional ('können gemeinsam nutzen'). |
Art. 21(2) Art. 21(4) Art. 14(6) |
| 02 Mär 2028 | Umsetzungsbericht an die Agentur Als Güter-Eisenbahnunternehmen müssen Sie Ihren Umsetzungsstand und Ihre Pläne für die Zugvorbereitung sowie das Management von Güterwagen und deren Ladung berichten. |
Art. 17(2)(b)(i) |
| 10 Dez 2028 | Rolling Stock Reference Database (RSRD) Fahrzeughalter müssen die föderierte Rolling Stock Reference Database (RSRD) einrichten und pflegen. Ihre TrainCompositionMessage muss in dieser Datenbank registrierte Fahrzeugnummern referenzieren - ist die RSRD nicht betriebsfähig, können Zugbildungsaustausche nicht korrekt validiert werden. |
Annex pt. 3.3.2 Appendix G |
| 10 Dez 2028 | Intermodal Loading Unit Reference Database (ILU) ILU-Halter müssen die föderierte ILU-Referenzdatenbank pflegen. Alle bei das intermodale Terminal umgeschlagenen Container, Wechselbehälter und Sattelauflieger müssen über ILU-Nummern aus dieser Datenbank identifizierbar sein - erforderlich für Wagenzusammenstellungs-Nachrichten und die Verfolgung von Bewegungen intermodaler Ladeeinheiten. |
Annex pt. 3.3.3 Appendix G |
| 04 Mär 2029 | Kapazitätsmanagement Objektkennungen und der PathRequest/PathConfirm-Austausch mit der erste Infrastrukturbetreiber und der zweite Infrastrukturbetreiber müssen vollständig konform sein. |
Annex pt. 2.1 Annex pt. 2.3 Appendix G |
| 09 Dez 2029 | Operative Kern-Compliance Der Großteil Ihrer täglichen Nachrichtenaustausche läuft auf dieses eine Datum zu. |
Annex pt. 2.6.1(3)(5)(6) Annex pt. 2.7 Annex pt. 3.1.1 Annex pt. 3.2 Appendix G |
Abfahrten - Personenverkehrs-Eisenbahnverkehrsunternehmen
| Datum | Pflicht | Fundstelle |
|---|---|---|
| 14 Dez 2025 | Personenverkehrsfahrplandaten Dies ist eine bereits bestehende Verpflichtung aus der MMTIS-Delegierten Verordnung und dem bisherigen TAP-TSI-Rahmen für nationale Zugangspunkte (National Access Points) - keine neu von der TEL-TSI geschaffene Frist. Personenverkehrsfahrplandaten müssen im NeTEx-Format an den National Access Points (NAPs) veröffentlicht werden; die zugrunde liegende Pflicht besteht ab dem Anwendungsbeginn der TEL-TSI am 2. März 2026 gemäß Art. 6(1) und Anhangspunkt 4.2.1 fort. Falls dies noch nicht geschehen ist, liegt eine unmittelbare Compliance-Lücke vor, die dringend behoben werden muss. |
Art. 6(1) Annex pt. 4.2.1 Appendix G MMTIS Reg. (EU) 2017/1926, Art 4(1)(b)/5(1)(b) |
| 02 Sep 2026 | ERA-Change-Control-Management-Prozess (CCM) Ab diesem Datum muss die ERA ihren CCM-Prozess für Schema-Aktualisierungen eingerichtet und angewandt haben. Als Personenverkehrs-EVU sind Sie verpflichtet, alle ERA-CCM-Änderungen laufend zu verfolgen und in Ihre Schema-Governance einzuarbeiten - eine einmalige Integration genügt nicht. |
Art. 12 |
| 13 Dez 2026 | Common Reference Data; Beförderungsbedingungen; ERSAD; Ticketformat Common Reference Data (Organisationscodes, Standortcodes), Beförderungsbedingungen (allgemein, Gepäck, Fahrrad, Auto, PRM), Barrierefreiheitsdaten (ERSAD-Einreichung bei der ERA) und harmonisierte Ticketformate müssen bis zu diesem Datum alle vorhanden sein. |
Art. 6(1) Art. 9(3) Art. 9(4) Annex pt. 1.2 Annex pt. 4.4 Annex pt. 4.4.3.2 Annex pt. 4.6 Appendix G |
| 15 Dez 2026 | Zuglaufinformationen für Triebfahrzeugführer (OPE TSI) Nach der OPE TSI (Verordnung (EU) 2019/773, Punkt 4.2.1.2.3, geändert durch die Verordnung (EU) 2023/1693) muss Ihre Organisation Triebfahrzeugführern bis zu diesem Datum Zuglaufinformationen digital bereitstellen. Dies ist eine Pflicht des Eisenbahnunternehmens gegenüber dem Triebfahrzeugführer betreffend Informationen zum Arbeitsplan - sie ist keine Anforderung der TEL TSI, kein Datenaustausch zwischen Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnunternehmen und keine Telematikpflicht. Sie wird hier angezeigt, weil es sich um eine echte, verbindliche Pflicht handelt, die vor jeder TEL-TSI-Frist liegt, und eine Lücke hier wäre genau die Art von Lücke, die dieses Tool aufdecken helfen soll. Dieses Tool bewertet nicht die Einhaltung der OPE TSI - die Abgrenzung finden Sie in unseren FAQ. |
OPE TSI Reg. (EU) 2019/773, point 4.2.1.2.3, as amended by Reg. (EU) 2023/1693 |
| 12 Dez 2027 | Anschlusszeiten; Fahrgastinformation in Bahnhöfen und an Bord Bahnhofsbetreiber müssen Anschlusszeitdaten an NAPs veröffentlichen, und die Fahrgastinformationssysteme in Bahnhöfen und an Bord der Züge müssen gemäß den Anforderungen von Anhang Nr. 4.7 betriebsfähig sein. |
Art. 6(2) Art. 15(3) Annex pt. 4.2.2 Annex pt. 4.7 Appendix G |
| 02 Mär 2028 | Umsetzungsbericht an die Agentur Jeder Telematik-Beteiligte muss der ERA einen Bericht vorlegen, der seinen Umsetzungsplan und -stand für die Telematikpflichten im Schienenpersonenverkehr beschreibt. Nutzen Sie die Überwachungs-Web-Anwendung der ERA (verfügbar ab März 2027). |
Art. 17(2)(b) |
| 10 Dez 2028 | Zuglauf & -prognose im Personenverkehr; Ticketing-Referenzdaten; Tarifdaten Zugverkehrsmeldungen für Personenverkehrsdienste (Anlage C Index [1] - ERA-Ontologie v4; werden Ihnen von den Infrastrukturbetreibern zugesandt und von diesen unter BY-SA veröffentlicht), Ticketing-Referenzdaten sowie Tarifdaten (NeTEx, BY-ND) müssen bis zu diesem Datum operativ geteilt werden. |
Art. 5(1)(b) Art. 6(3) Annex pt. 2.6.1 Annex pt. 4.3 Appendix G |
| 04 Mär 2029 | Kapazitätsmanagement Objektkennungen und der PathRequest/PathConfirm-Austausch mit der erste Infrastrukturbetreiber und der zweite Infrastrukturbetreiber müssen vollständig konform sein. Als Personenverkehrs-EVU treten Sie als Antragsteller für Trassenanfragen auf, genau wie ein Güter-EVU - Anhang Nr. 2.1 (Objektkennungen) und Nr. 2.3 (Kapazitätszuweisung) gelten generisch für jeden Antragsteller, ohne Beschränkung auf den Güterverkehr. |
Annex pt. 2.1 Annex pt. 2.3 Appendix G |
| 10 Jun 2029 | Verfügbarkeit und Reservierungen Ihr zuteilendes System muss bis zu diesem Datum betriebsfähig und für Vertreiber zur Verfügbarkeitsprüfung und Reservierung zugänglich sein und ERA TD-B5 (TAP-legacy, OSDM, OMSA) entsprechen. |
Art. 6(4) Annex pt. 4.5 Appendix G ERA TD-B5 |
| 09 Dez 2029 | Zugbildung Personenverkehr; Zug bereit und Bereitschaftsprognose PassengerTrainCompositionMessage (einschließlich Barrierefreiheitsdaten) und die TrainReadyMessage - einschließlich des Status NotReady, der die Bereitschaftsprognose übermittelt - müssen bis zu diesem Datum alle operativ über das Common Interface ausgetauscht werden. |
Art. 14 Annex pt. 2.5.1 Annex pt. 2.5.2 Annex pt. 2.5.3 Appendix G |
Abfahrten - Infrastrukturbetreiber
| Datum | Pflicht | Fundstelle |
|---|---|---|
| 02 Sep 2026 | ERA-Change-Control-Management-Prozess (CCM) Ab diesem Datum muss die ERA ihren CCM-Prozess für Schema-Aktualisierungen eingerichtet und angewandt haben. Als der Infrastrukturbetreiber sind Sie verpflichtet, ERA-CCM-Änderungen laufend zu verfolgen und einzuarbeiten. |
Art. 12 |
| 02 Sep 2026 | RINF-Position der vor Inkrafttreten zugewiesenen Standortcodes Art. 9 Abs. 7: Bis zum 2. September 2026 muss jeder Infrastrukturbetreiber - oder eine andere von ihm benannte, in der Union niedergelassene zuständige Stelle - die Position der ihm vor Inkrafttreten zugewiesenen Standortcodes gegenüber den einschlägigen Infrastrukturdaten im RINF angeben. Betreiber von Schienengüterverkehrsanlagen trifft dieselbe Pflicht für ihre eigenen Codes. Betroffen sind Codes, die der Infrastrukturbetreiber bereits hält; die Pflicht speist den Meilenstein für gemeinsame Referenzdaten vom 13. Dezember 2026. Sie dürfen eine andere zuständige Stelle mit der Arbeit betrauen, die Pflicht verbleibt jedoch bei der Infrastrukturbetreiber. |
Art. 9(7) Art. 9(6) Annex pt. 1.2.2 |
| 02 Dez 2026 | Netzspezifische Datenanforderungen mit der ERA geteilt (Art. 11) NUR FÜR IB: Jeder Infrastrukturbetreiber muss der ERA die netzspezifischen Datenanforderungen mitteilen, die er auf Telematikanwendungen in seinem Netz anwendet oder anzuwenden beabsichtigt. Dies ist eine reine IB-Frist ohne EVU-Entsprechung. |
Art. 11(2) |
| 13 Dez 2026 | Gemeinsame Referenzdaten: Organisationen & Standorte Organisationscodes und Standortcodes für der Infrastrukturbetreiber, das federführende Eisenbahnverkehrsunternehmen, das Personenverkehrs-EVU, der benachbarte Infrastrukturbetreiber und alle Telematik-Beteiligten in Ihrem Netz müssen vollständig eingeführt sein. Primary Location Codes für alle Netzstandorte von der Infrastrukturbetreiber müssen im ERA Common Central Repository registriert sein. |
Art. 7 Art. 9 Art. 10 Annex pt. 1.2 Appendix G |
| 02 Sep 2027 | IB-Umsetzungsbericht an die ERA NUR FÜR IB (früher als die EVU-Frist vom 2. März 2028): Art. 17(2)(a) - IB müssen der ERA ihren Umsetzungsstand zu Kapazitätsmanagement, Zugvorbereitung und Verkehrsmanagement berichten. Die gemeinsamen Sektorspezifikationen (Art. 14(5)/Art. 21) sind eine getrennte Frist zum 30. September 2027. |
Art. 17(2)(a) |
| 30 Sep 2027 | Gemeinsame Sektorspezifikation für die gemeinsame Unions-API und Web-UI (ENIM) Art. 21(1)+(4)/Art. 14(5), Buchstabe a: IB müssen an der Entwicklung einer eigenen gemeinsamen Sektorspezifikation für die gemeinsame Unions-API und Web-UI für Kapazitätsmanagement und Verkehrsmanagement mitwirken und diese liefern, koordiniert über ENIM. Getrennter Meilenstein, 28 Tage nach dem Umsetzungsbericht vom 2. September 2027. Güter-EVU und Betreiber von Güterverkehrs-Serviceeinrichtungen tragen dieselbe 'Muss mitwirken/liefern'-Pflicht für ihre eigenen Spezifikationen (Art. 21(2)/(3)+(4); Art. 14(6)/(5)(b)) - siehe deren jeweilige Inhaltspakete. |
Art. 14(5), point (a) Art. 21(1) Art. 21(4) |
| 10 Dez 2028 | Zuglauf- und Prognoseinformationen im Personenverkehr TrainRunningInformationMessages und TrainRunningForecastMessages für Personenverkehrsdienste (einschließlich des Dienstes von das Personenverkehrs-EVU) müssen vollständig betriebsfähig sein und gemäß Anhang Nr. 2.6 geteilt werden. |
Annex pt. 2.6 Appendix G |
| 10 Dez 2028 | Rolling Stock Reference Database (RSRD) - Abhängigkeitshinweis Fahrzeughalter - nicht der Infrastrukturbetreiber - sind für die Einrichtung und Pflege der föderierten Rolling Stock Reference Database (RSRD) verantwortlich; dies ist eine Fahrzeughalter-Verpflichtung nach Anhang Nr. 3.3.2, keine Verpflichtung des Infrastrukturbetreibers. Der von Ihnen verarbeitete Austausch von Güterzug-Zugbildungsdaten referenziert jedoch Fahrzeugnummern, die in der RSRD registriert sind - fehlen oder stimmen die RSRD-Daten nicht, kann dies die nachgelagerte Validierung dieser Zugbildungsdaten beeinträchtigen. |
Annex pt. 3.3.2 Appendix G |
| 04 Mär 2029 | Kapazitätsmanagement - Objektkennungen & Zuweisung Kapazitätszuweisungsnachrichten (PathRequestMessage, PathDetailsMessage usw.) müssen bis zu diesem Datum den TEL-TSI-Spezifikationen entsprechen, und zwar für alle Schienenverkehrsdienste. Anlage G führt die Zeilen 2.1 und 2.3 mit einem einzigen Datum ohne Aufteilung nach Güter- und Personenverkehr, sodass die Trassen von das Personenverkehrs-EVU zeitgleich mit denen von das federführende Eisenbahnverkehrsunternehmen fällig sind. Trassenkennungen und Streckenobjekte (Anhang Nr. 2.1) müssen voll betriebsbereit sein. |
Annex pt. 2.1 Annex pt. 2.3 Appendix G |
| 09 Dez 2029 | Güterzugverkehr, Zugbildung, Zug bereit; vollständige CI-Bereitstellung Zugverkehrsnachrichten für Güterzüge (Anhang Nr. 2.6), Zugbildungsaustausch im Güterverkehr (Anhang Nr. 2.5.1), Verarbeitung der TrainReadyMessage (Anhang Nr. 2.5.2) und die Zugbereitschaftsprognose (Anhang Nr. 2.5.3) sowie die vollständige Einführung des Common Interface müssen bis zu diesem Datum betriebsbereit sein. |
Annex pt. 2.5.1 Annex pt. 2.5.2 Annex pt. 2.5.3 Annex pt. 2.6 Appendix G |
Abfahrten - Terminal- und Serviceeinrichtungsbetreiber
| Datum | Pflicht | Fundstelle |
|---|---|---|
| 02 Sep 2026 | RINF-Position der vor Inkrafttreten zugewiesenen Standortcodes Art. 9(7): Bis zum 2. September 2026 müssen jeder Infrastrukturbetreiber und jeder Betreiber von Schienengüter-Serviceeinrichtungen - oder eine andere von einem von beiden benannte zuständige Stelle in der Union - die Position der ihnen vor Inkrafttreten zugewiesenen Standortcodes gegenüber den einschlägigen Infrastrukturdaten im RINF angeben. Dies ist die früheste unmittelbar auf das intermodale Terminal entfallende Frist der Verordnung, und sie betrifft Codes, die Sie bereits besitzen. Sie ist Voraussetzung für den Meilenstein der gemeinsamen Referenzdaten am 13. Dezember 2026. Sie können eine andere zuständige Stelle mit der Durchführung betrauen, die Pflicht verbleibt jedoch bei das intermodale Terminal. |
Art. 9(7) Art. 9(6) Annex pt. 1.2.2 |
| 02 Sep 2026 | ERA-Change-Control-Management-Prozess (CCM) Ab diesem Datum muss die ERA ihren CCM-Prozess für Schema-Aktualisierungen eingerichtet und angewandt haben. Als Terminalbetreiber und Telematik-Beteiligter sind Sie verpflichtet, ERA-CCM-Änderungen laufend zu verfolgen und einzuarbeiten. |
Art. 12 |
| 13 Dez 2026 | Common Reference Data: Organisationen & Standorte Organisationscodes für das intermodale Terminal und alle Geschäftspartner (das federführende Eisenbahnverkehrsunternehmen, der Betreiber des kombinierten Verkehrs, der erste Infrastrukturbetreiber) sowie Standortcodes für Ihre Terminalanlage müssen bis zu diesem Datum vollständig im ERA Common Central Repository ausgerollt und validiert sein. |
Art. 7 Art. 9 Art. 16(2) Art. 16(3) Annex pt. 1.2 Appendix G |
| 30 Sep 2027 | Gemeinsame Sektorspezifikation für die gemeinsame Unions-API und Web-UI (das intermodale Terminal) Art. 21(3)–(4): Als Betreiber einer Schienengüter-Serviceeinrichtung muss das intermodale Terminal an der Entwicklung mitwirken und bis zum 30. September 2027 innerhalb des von der ERA verwalteten Prozesses seine eigene gemeinsame Sektorspezifikation für die gemeinsame Unions-API und Web-UI liefern. Die Verordnung legt diese Pflicht unmittelbar den Anlagenbetreibern auf (ein 'muss'), neben IBs und Güter-EVU - nicht nur den IBs. Aufgabentrennung: Die Lieferung der Spezifikation ist verpflichtend, die tatsächliche Nutzung der gemeinsamen Unions-API/Web-UI zum Datenaustausch ist für Anlagenbetreiber nach Art. 14(5)(b) jedoch optional. Getrennt vom IB-Umsetzungsbericht vom 2. September 2027 (Art. 17(2)(a)). |
Art. 21(3) Art. 21(4) Art. 14(5) |
| 02 Mär 2028 | Umsetzungsbericht an die Agentur Art. 17(2)(b)(ii) verpflichtet jeden Betreiber von Schienengüter-Serviceeinrichtungen, der ERA bis zu diesem Datum im Bereich Verkehrsmanagement zu berichten. Terminalbetreiber sind nach Art. 3(8)/(9) Telematik-Beteiligte; dies ist daher eine verbindliche Pflicht von das intermodale Terminal - keine Frage vorsorglicher Compliance. Die Berichtspflicht besteht fort, bis der Nachweis der Konformität nach Art. 18 erbracht ist. |
Art. 17(2)(b)(ii) Art. 18 |
| 10 Dez 2028 | ILU- & Fahrzeug-Referenzdaten; Güter-Referenzdaten Referenzdaten zu intermodalen Ladeeinheiten (Container, Wechselbehälter, Sattelauflieger) müssen in der ILURD registriert werden. Annex pt. 3.3.3 legt diese Pflicht ILU-Haltern auf, nicht Terminals als solchen; sie erreicht das intermodale Terminal unmittelbar nur dann, wenn das intermodale Terminal selbst ILU-Halter ist. Halten Sie die Rollen bei der Übergangsfrist auseinander: Die pauschale zwölfmonatige Verlängerung nach Art. 16(3) wird Betreibern von Schienengüter-Serviceeinrichtungen gewährt; sie verschiebt diese Frist daher nur für eine Stelle, die als solche gilt, auf den 10. Dezember 2029 - ein Halter, der kein Betreiber von Schienengüter-Serviceeinrichtungen ist, bleibt an den 10. Dezember 2028 gebunden. |
Art. 16(2) Art. 16(3) Annex pt. 3.3.3 Appendix G TD103 §7 |
| 10 Dez 2028 | Rolling Stock Reference Database (RSRD) - Abhängigkeitshinweis Fahrzeughalter - nicht das intermodale Terminal - sind für die Einrichtung und Pflege der föderierten Rolling Stock Reference Database (RSRD) verantwortlich; dies ist eine Fahrzeughalter-Verpflichtung nach Anhang Nr. 3.3.2, keine Terminal-Verpflichtung. Die TrainCompositionMessage, die Sie von das federführende Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten, referenziert jedoch Fahrzeugnummern, die in der RSRD registriert sind - fehlen oder stimmen die RSRD-Daten für einen bei das intermodale Terminal abgefertigten Wagen nicht, können Sie diese Zugbildungsdaten nicht korrekt validieren. |
Annex pt. 3.3.2 Appendix G |
| 04 Mär 2029 | Kapazitätsmanagement - Objektkennungen & Trassenanfragen Tritt das intermodale Terminal als Antragsteller für Trassenanfragen auf (z. B. für Rangiertrassen oder interne Terminalbewegungen im Netz von der erste Infrastrukturbetreiber), müssen die Nachrichten zur Kapazitätszuweisung bis zu diesem Datum den TEL-TSI-Spezifikationen entsprechen. |
Art. 16(2) Art. 16(3) Annex pt. 2.1 Annex pt. 2.3 Appendix G |
| 09 Dez 2029 | Zugverkehr, Zugabschluss, Wagendaten, eCN, Zugbildung Alle wesentlichen betrieblichen Pflichten des Terminals nach TEL TSI müssen vollständig umgesetzt sein: Empfang von ConsignmentNoteMessage und TrainCompositionMessage (Annex pt. 2.5.1(3)), Senden der TrainRunningInformationMessage mit Zugschlussbestätigung (Annex pt. 3.2.1.3(3), der die in Annex pts. 2.6.1(6) und 2.6.3 genannte Meldung verlangt), Teilen der Zugverkehrsdaten von Ganzzügen (Annex pt. 2.6.1(6)), Bereitstellung des Zugangs zu historischen Daten (Annex pt. 2.7 - der Datensatz und die Pflicht, Zugriff zu gewähren, sind verbindlich, während die öffentliche Offenlegung im Güterverkehr dem Opt-in des Güter-EVU nach Art. 5(4) folgt) sowie Austausch von Wagen-/ILU-Statusdaten. |
Art. 5(2) Art. 5(4) Art. 16(2) Art. 16(3) Annex pt. 3.2.1.3(3) Annex pt. 2.6.1(5)(6) Annex pt. 2.6.3 Annex pt. 2.5.1(3) Annex pt. 2.7 Annex pt. 3.1.1 Annex pt. 3.2 Appendix G |
Ankünfte - was das Rahmenwerk dem Sektor schuldet
| Datum | Leistung | Fundstelle |
|---|---|---|
| 02 Mär 2026 | TEL TSI tritt in Kraft Jede ab diesem Datum eingesetzte neue Telematikanwendung muss unmittelbar der TEL TSI entsprechen. Dies ist das amtliche Rechtsdatum nach Art. 27(1): der zwanzigste Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Februar 2026. |
Art. 16(1) Art. 27(1) |
| 15 Mär 2026 | ERA verwaltet & vergibt Organisations-, Standort- und Ticketing-Codes Ab diesem Datum liegt die Governance der Organisationscodes förmlich bei der Agentur. Prüfen Sie, ob Ihr Organisationscode registriert und korrekt zugewiesen ist. |
Art. 9(3)-(6) Art. 27(3) |
| 02 Sep 2026 | Zentrales ERA-Repository betriebsbereit (Metadaten, Referenzdaten, API-Abonnements) Das ERA Common Central Repository wird zur einzigen verlässlichen Quelle für Referenzdaten. Abonnieren Sie automatische Benachrichtigungen über Aktualisierungen. |
Art. 8(1)(a)(c)(d) Art. 8(2) Art. 27(2) |
| 02 Sep 2026 | ERA veröffentlicht Benutzerhandbuch für Code-Vergabe-Webanwendungen Anleitung zur Beantragung und Aktualisierung von Organisations- und Standortcodes über die Webanwendungen der Agentur. |
Art. 9(2) Art. 27(2) |
| 02 Dez 2026 | IB teilen der ERA netzspezifische Datenanforderungen mit Jeder Infrastrukturbetreiber teilt der Agentur die netzspezifischen Datenanforderungen mit, die er anwendet oder anzuwenden beabsichtigt. Kann neue Datenanforderungen je Netz einführen, die Ihre Systeme betreffen - beobachten Sie Auswirkungen auf die Schnittstellen zu der erste Infrastrukturbetreiber und der zweite Infrastrukturbetreiber. |
Art. 11(2) |
| 02 Dez 2026 | Mitgliedstaaten übermitteln der ERA die Angaben zur nationalen Kontaktstelle (NCP) Die Agentur veröffentlicht die NCP-Angaben. Relevant für die Eskalation der Code-Zuweisung und die nationale Koordinierung der TEL-TSI-Umsetzung. |
Art. 20(4) |
| 02 Mär 2027 | ERA stellt Webanwendungen zur Code-Vergabe bereit Ersetzt das aktuelle CRD-basierte Code-Management-System. Neues Werkzeug zur Einreichung von Code-Anträgen - stellen Sie sicher, dass Ihr Team mit der neuen Oberfläche vertraut ist. |
Art. 9(1) Art. 27(4) |
| 02 Mär 2027 | ERA stellt Webanwendung zur Umsetzungsüberwachung für IB und EVU bereit Das Werkzeug, mit dem IB und EVU ihren Umsetzungsfortschritt gegen die Meilensteine aus Anlage G berichten. Ihre Berichtspflicht (2. März 2028) setzt voraus, dass dieses Werkzeug betriebsbereit ist. |
Art. 17(1) Art. 27(4)(c) |
| 02 Mär 2027 | Selbstbewertungstool der ERA geht live Ab diesem Zeitpunkt muss die Agentur die Web-Anwendung bereitstellen, mit der Telematik-Beteiligte ihre Telematikanwendungen gegen die TEL TSI selbst bewerten - der Ausgangspunkt für die Überprüfung, keine eigene Frist. |
Art. 18 Art. 27(4)(d) |
| 02 Sep 2027 | IB berichten der ERA ihren Umsetzungsstand der erste Infrastrukturbetreiber und der zweite Infrastrukturbetreiber müssen über Kapazitätsmanagement, Zugvorbereitung und Verkehrsmanagement berichten. Betrifft Ihre IM-Schnittstellen - deren berichteter Stand beeinflusst Ihre eigenen Integrationszeitpläne. |
Art. 17(2)(a) |
| 30 Sep 2027 | Gemeinsame Sektorspezifikation der IB für die Kapazitäts-/Verkehrsmanagement-API und Web-UI Infrastrukturbetreiber müssen ihre eigene gemeinsame Sektorspezifikation für die gemeinsame Unions-API/Web-UI liefern, die für Kapazitätsmanagement, Zugvorbereitung und Verkehrsmanagement genutzt wird (Art. 14(5)(a)) - bis zum 30. September 2027, koordiniert über ENIM und den künftigen Network Coordinator; eine verpflichtende 'Muss'-Aufgabe der IB. Dies deckt nicht Ihre eigene Verpflichtung ab: Als Güter-Eisenbahnunternehmen müssen Sie gesondert an einer eigenen gemeinsamen Sektorspezifikation für die API für Güterwagen/Ladung mitwirken und diese zum selben Termin liefern (Art. 21(2)+(4); Art. 14(6)) - siehe den Eintrag 'common-specs' in Ihren Fristen. Sobald geliefert, bleibt die tatsächliche Nutzung der jeweiligen gemeinsamen Unions-API/Web-UI für Güter-EVU optional (Art. 14(6): 'können gemeinsam nutzen'). |
Art. 14(5), point (a) Art. 21(1) Art. 21(4) |
| 31 Dez 2028 | ERA empfiehlt der Kommission die Aktualisierung der funktionalen/technischen Spezifikationen Auf Grundlage dieser Empfehlung können Spezifikationen überarbeitet werden - mögliche künftige Änderungen der technischen Dokumente in Anlage C. Beobachten Sie Auswirkungen auf Ihre TEL-TSI-Umsetzungspläne nach 2029. |
Art. 23 |
Die TSI Solution GmbH hat diesen Inhalt am gegen den Text des Amtsblatts geprüft.