Den historischen Datensatz und die Web-Oberfläche nach Artikel 5 vorhalten.
Bewertungsumfang
Schritt 8 - Historischer Datensatz. Als Einzige unter den Telematik-Beteiligten teilen Betreiber von Schienengüter-Serviceeinrichtungen mit Infrastrukturbetreibern die Pflicht, Zugriff auf historische Zugdaten über die gemeinsame Unions-Web-UI zu gewähren. Annex pt. 2.7 legt genau fest, was wann und wie lange offenzulegen ist. Die Pflicht, Zugriff zu gewähren, ist verbindlich und trifft das Terminal unmittelbar - sie gilt jedoch „gemäß den Artikeln 4 und 5“, sodass bei Güterverkehrsdiensten die öffentliche Sichtbarkeit dieses Datensatzes vom Opt-in des Güterverkehrsunternehmens nach Art. 5(4) abhängt; Gefahrgut ist nach Art. 5(3) von vornherein ausgenommen.
Maßgebliche Artikel & Anhangspunkte
Die 5 Fragen in diesem Modul werden anhand dieser Bestimmungen der Commission Implementing Regulation (EU) 2026/253 bewertet. Jede Referenz öffnet den amtlichen Text im Amtsblatt der EU auf EUR-Lex.
Quellentransparenz: Innerhalb der Bewertung zitiert jedes Urteil seinen genauen Artikel oder Anhangspunkt - die obigen Referenzen sind aus dem Fragenkatalog dieses Moduls extrahiert, nicht für Marketingzwecke verfasst.