Den historischen Datensatz und die Web-Oberfläche nach Artikel 5 vorhalten.
Bewertungsumfang
Schritt 8 - Historischer Datensatz & Art.-5-Web-UI. Der Infrastrukturbetreiber hat nach Art. 5(1) eine verpflichtende Pflicht zum öffentlichen Zugang, die stärker ist als für EVU. Netzfahrplan, Zugverkehrsdaten, Zugbildungsdaten und historische Datensätze müssen allesamt öffentlich über die gemeinsame Unions-Web-UI zugänglich sein - kein Opt-in, keine Ausnahmen außer bei Gefahrgut und Sicherheitsdiensten.
Maßgebliche Artikel & Anhangspunkte
Die 5 Fragen in diesem Modul werden anhand dieser Bestimmungen der Commission Implementing Regulation (EU) 2026/253 bewertet. Jede Referenz öffnet den amtlichen Text im Amtsblatt der EU auf EUR-Lex.
Quellentransparenz: Innerhalb der Bewertung zitiert jedes Urteil seinen genauen Artikel oder Anhangspunkt - die obigen Referenzen sind aus dem Fragenkatalog dieses Moduls extrahiert, nicht für Marketingzwecke verfasst.