Informationen mit Betreibern von Personenbahnhöfen teilen.
Bewertungsumfang
Schritt 7 - Informationen für den Bahnhofsbetreiber. Anhang Nr. 4.7.1.4(1) verpflichtet der Infrastrukturbetreiber, den Bahnhofsbetreiber von der Personenbahnhof rechtzeitig mit relevanten Verkehrs- und Reiseinformationen zu versorgen, wenn der Personenverkehrsdienst von das führende Personenverkehrs-EVU vom Netzfahrplan abweicht. Dies ist der von der TEL TSI definierte Datenfluss, der letztlich die Echtzeit-Abfahrts-/Ankunftsanzeigen speist, die Reisende im Bahnhof sehen.
Maßgebliche Artikel & Anhangspunkte
Die 4 Fragen in diesem Modul werden anhand dieser Bestimmungen der Commission Implementing Regulation (EU) 2026/253 bewertet. Jede Referenz öffnet den amtlichen Text im Amtsblatt der EU auf EUR-Lex.
Quellentransparenz: Innerhalb der Bewertung zitiert jedes Urteil seinen genauen Artikel oder Anhangspunkt - die obigen Referenzen sind aus dem Fragenkatalog dieses Moduls extrahiert, nicht für Marketingzwecke verfasst.