TEL TSI Datenlizenzierung: welche CC-Lizenz für welche Daten gilt

Die Verordnung (EU) 2026/253 ordnet dreizehn Datenkategorien vier verschiedene Creative-Commons-Lizenzen zu. Die vollständige Übersicht - und der Gegensatz, den Implementierer regelmäßig übersehen.

Die TEL TSI schreibt keine offene Lizenz vor. Sie schreibt vier vor - und welche gilt, hängt allein davon ab, um welche Datenkategorie es geht. Wer das übersieht, veröffentlicht entweder restriktiver als zulässig und verfehlt damit eine Zugangspflicht, oder offener als beabsichtigt und verschenkt die kommerzielle Kontrolle über eigene Daten.

Der Rahmen

Erwägungsgrund 13 der Verordnung (EU) 2026/253 nennt Creative-Commons-Lizenzen als empfohlenen Standard für offene Lizenzen und verweist ausdrücklich auf das Lizenzpaket CC 4.0. Der Anhang setzt das um, indem er einzelnen Datenkategorien jeweils eine konkrete CC-Lizenz zuordnet.

Entscheidend ist die Formulierung, die jede dieser Zuordnungen begleitet: Zugang ist zu gewähren unter den Bedingungen der genannten Lizenz „oder einer anderen gleichwertigen oder weniger restriktiven offenen Lizenz“. Die genannte Lizenz ist damit eine Obergrenze der Restriktivität, kein festgeschriebener Wortlaut. Restriktiver dürfen Sie nicht sein; offener jederzeit.

Praktische Folge: „Wir verwenden überall CC BY-NC-ND, das ist die sicherste Variante“ ist keine konservative Entscheidung. CC BY-NC-ND ist die restriktivste Lizenz des Schemas - bei 8 der 13 Datenkategorien wäre sie restriktiver, als der Anhang zulässt.

Vier Lizenzen, dreizehn Zuweisungen

Im Anhang finden sich insgesamt dreizehn Lizenzzuweisungen, verteilt auf vier verschiedene CC-Lizenzen. Die beiden Bausteine, die den Unterschied ausmachen: NC (nicht kommerziell) schließt die kommerzielle Weiterverwendung aus, SA (share-alike) erzwingt die Weitergabe unter gleichen Bedingungen, ND (keine Bearbeitungen) untersagt veränderte Fassungen.

Anhang-NummerDatenLizenzPflichtiger AkteurRechtsgrundlage
2.3.10NetzfahrplanCC BY-ND 4.0InfrastrukturbetreiberArt. 5
2.5.1(5)ZugbildungCC BY-NC-ND 4.0Infrastrukturbetreiber (EVU-Daten)Art. 5
2.6.1(4)Meldung von ZugverkehrsdatenCC BY-SA 4.0Infrastrukturbetreiber / ServiceeinrichtungArt. 5
3.2(4)Bewegungen von Güterwagen und deren LadungCC BY-NC-SA 4.0Güter-EVU über gemeinsame Web-UIArt. 4
3.3.1(3)Frachtspezifische ReferenzdatenCC BY-ND 4.0Verantwortliche Telematik-AkteureArt. 4
3.3.2(4)FahrzeugreferenzdatenbankenCC BY-ND 4.0FahrzeughalterArt. 4
3.3.3(4)Referenzdatenbanken für intermodale LadeeinheitenCC BY-ND 4.0Halter intermodaler LadeeinheitenArt. 4
4.2.1(3)FahrgastfahrplandatenCC BY-NC-ND 4.0Personenverkehrs-EVU / DateninhaberArt. 6(1)
4.2.2(3)AnschlusszeitenCC BY-NC-ND 4.0Bahnhofsbetreiber / DateninhaberArt. 6(2)
4.3.1(4)TarifdatenCC BY-ND 4.0Personenverkehrs-EVU / DateninhaberArt. 6(3)
4.4.1(2)BeförderungsbedingungenCC BY-NC-ND 4.0Personenverkehrs-EVUArt. 6(1)
4.4.3.2(2)Zugänglichkeit von Bahnhöfen (ERSAD)CC BY-NC-ND 4.0Für Zugänglichkeitsdaten zuständige StellePRM TSI
4.7.1.1(3)Informationen im BahnhofCC BY-ND 4.0Bahnhofsbetreiber / IB / DateninhaberArt. 4

CC BY-ND 4.0: 6 Zuweisungen · CC BY-NC-ND 4.0: 5 · CC BY-SA 4.0: 1 · CC BY-NC-SA 4.0: 1

Der Fall, der Implementierer überrascht

Zwei Datenkategorien eines Personenverkehrs-EVU stehen unmittelbar nebeneinander und werden gegenläufig behandelt.

Tarifdaten - Anhang Nummer 4.3.1 Absatz 4 - sind unter CC BY-ND 4.0 zugänglich zu machen. BY-ND enthält keine NC-Klausel: Die kommerzielle Weiterverwendung der unveränderten Daten ist zulässig. Ein Vertriebsunternehmen darf auf Ihren Tarifdaten ein kostenpflichtiges Produkt aufbauen.

Beförderungsbedingungen - Anhang Nummer 4.4.1 Absatz 2 - sind unter CC BY-NC-ND 4.0 zugänglich zu machen, also ausdrücklich nur zur nicht kommerziellen Nutzung.

Kontraintuitiv ist dabei die Richtung: Beförderungsbedingungen sind nach Artikel 6 Absatz 1 öffentlich und unentgeltlich zugänglich zu machen und tragen dennoch die restriktivere Lizenz. Tarifdaten hingegen sind nach Artikel 6 Absatz 3 überhaupt nur dann zugänglich zu machen, wenn eine vertragliche Pflicht oder Berechtigung dazu besteht - und tragen die offenere. Die Datenkategorie mit der schwächeren Zugangspflicht ist also die mit der weitergehenden Weiterverwendungserlaubnis.

Artikel 6 Absatz 3 Satz 2 mildert das ab: Für den direkten Zugang zu Tarifdaten und deren kommerzielle Nutzung können zusätzliche Bedingungen vertraglich vereinbart werden. Eine vergleichbare Möglichkeit sieht Anhang Nummer 2.5.1 Absatz 6 für Zugbildungsdaten vor. Diese vertragliche Ebene ersetzt die Lizenz aber nicht, sie tritt daneben.

Was das für die Umsetzung bedeutet

  • Die Lizenzentscheidung ist pro Datenkategorie zu treffen, nicht pro Unternehmen und nicht pro Schnittstelle. Eine einzige Lizenzangabe für den gesamten Datenbestand ist mit dem Anhang nicht vereinbar.
  • Die Lizenzangabe gehört maschinenlesbar an die Daten selbst - die Zugangswege sind die nationalen Zugangspunkte und die gemeinsame Web-UI, nicht die Unternehmenswebsite.
  • Güter-EVU sind nicht ausgenommen: Referenzdaten zu Fahrzeugen und intermodalen Ladeeinheiten (Nummern 3.3.2 und 3.3.3) tragen CC BY-ND, Wagenbewegungsdaten über eine gemeinsame Web-UI (Nummer 3.2 Absatz 4) CC BY-NC-SA.
  • Wer Daten Dritter weiterverwendet, erbt deren Lizenzbedingungen. Bei SA-Lizenzen wirkt sich das auf das eigene abgeleitete Produkt aus.

Fundstellen

Alle oben genannten Nummern beziehen sich auf den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2026/253 der Kommission vom 6. Februar 2026 (TEL TSI), ABl. L, 2026/253, CELEX 32026R0253. Maßgeblich ist der amtliche Wortlaut:

VO (EU) 2026/253 - amtlicher Text (EUR-Lex, DE)

Wir prüfen die Sprachfassungen der Verordnung gegeneinander und haben zu einem Einzelpunkt eine Klärungsanfrage bei der ERA offen. Dieser Beitrag stellt die Lizenzsystematik dar und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche Wortlaut in der jeweiligen Sprachfassung. TEL TSI Compliance Companion ist ein unabhängiges Werkzeug und steht in keiner Verbindung zur Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA).

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Die TSI Solution GmbH hat diesen Inhalt am gegen den Text des Amtsblatts geprüft.